Woche der Unternehmen

Die Routen am

Auf jeder Route werden in der Regel drei Unternehmen angefahren. Du hast die Auswahl zwischen folgenden Routen.

Drolshagen

Start: Musiksaal des Alten Klosters
Dechant-Fischer-Straße 7, 57489 Drolshagen

Route 1 (max. 45 Personen, Start um 15:30 Uhr, eingeschränkt barrierefrei)
  • Eurodrill GmbH
  • KLEMM Bohrtechnik GmbH
  • GFO Kindergarten Herrnscheider Kindernest

Hinweis: Die Unternehmen werden in Gruppen von 15 Personen in unterschiedlicher Reihenfolge angefahren.

Route 2 (max. 45 Personen, Start um 15:30 Uhr, nicht barrierefrei)
  • KRAH Elektrotechnische Fabrik GmbH + Co. KG
  • Heinrich Huhn Deutschland GmbH
  • Berghoff GmbH

Hinweis: Die Unternehmen werden in Gruppen von 15 Personen in unterschiedlicher Reihenfolge angefahren.

Lennestadt

Start: Rathaus Lennestadt
Helmut-Kumpf-Straße 25, 57368 Lennestadt

Route 1 (max. 45 Personen, Start um 15:30 Uhr, barrierefrei)

  • Caritas-Zentrum Lennestadt (Caritasverband für den Kreis Olpe e.V.)
  • St. Josefs Hospital Lennestadt
  • Bernard Marxen GmbH

Hinweis: Die Unternehmen werden in Gruppen von 15 Personen in unterschiedlicher Reihenfolge angefahren.

Route 2 (max. 45 Personen, Start um 15:30 Uhr, nicht barrierefrei)

  • Viega GmbH & Co. KG
  • Westmark GmbH
  • FM Plast GmbH

Hinweis: Die Unternehmen werden in Gruppen von 15 Personen in unterschiedlicher Reihenfolge angefahren.

Route 3 (max. 45 Personen, Start um 15:30 Uhr, nicht barrierefrei)

  • Sonntag GmbH & Co. KG
  • HEINRICHS GmbH & Co. KG
  • Tracto-Technik GmbH & Co. KG

Hinweis: Die Unternehmen werden in Gruppen von 15 Personen in unterschiedlicher Reihenfolge angefahren.

Route 4 (max. 45 Personen, Start um 15:30 Uhr, nicht barrierefrei)

  • Wilhelm Schauerte GmbH & Co. KG
  • Egon Grosshaus GmbH & Co. KG
  • brill+adloff Formen- und Kunststofftechnik GmbH

Hinweis: Die Unternehmen werden in Gruppen von 15 Personen in unterschiedlicher Reihenfolge angefahren.

Kofinanziert von der Europäischen Union; Ministerium für Arbeit – Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen – Kein Abschluss ohne Anschluss
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